KI·BeispieleNewsletter

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen (Werbe-AGB)

Stand: 14. Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Aufträge über Anzeigen und Sponsorings auf der Website KI-Beispiele und im Newsletter „KI-Beispiele am Morgen“ zwischen Andreas Scheruebl, Keltenstr. 37d, 93186 Pettendorf („Betreiber“) und dem Auftraggeber. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Betreiber ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 Vertragsschluss

Die Darstellung der Pakete auf der Website ist kein bindendes Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Betreiber die Anfrage des Auftraggebers in Textform (z. B. per E-Mail) mit Paket, Zeitraum und Preis bestätigt oder wenn der Auftraggeber über einen vom Betreiber bereitgestellten Zahlungslink bezahlt und der Betreiber die Buchung bestätigt.

§ 3 Leistungen

Umfang, Platzierung und Laufzeit ergeben sich aus der Paketbeschreibung und der Auftragsbestätigung. Anzeigen werden als „Anzeige“ gekennzeichnet; Links erhalten das Attribut „sponsored“. Eine bestimmte Reichweite, Zahl von Seitenaufrufen, Klicks oder Abonnenten schuldet der Betreiber nicht, sofern sie nicht ausdrücklich zugesichert wurde. Angaben zur Reichweite dienen der Information. Bezahlte Anzeigen haben keinen Einfluss auf redaktionelle Inhalte, deren Auswahl oder Reihenfolge.

§ 4 Inhalte des Auftraggebers

Der Auftraggeber liefert Logo, Text und Zieladresse spätestens drei Werktage vor Beginn der Laufzeit. Er versichert, dass er die erforderlichen Rechte an den Inhalten besitzt und dass Inhalte und Zielseite nicht gegen geltendes Recht, insbesondere Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- und Datenschutzrecht, verstoßen. Er stellt den Betreiber von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer schuldhaften Verletzung dieser Pflichten entstehen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 5 Ablehnung von Anzeigen

Der Betreiber kann Anzeigen ablehnen oder entfernen, wenn deren Inhalt oder Zielseite gegen Recht oder diese Bedingungen verstößt oder in folgende Bereiche fällt: Glücksspiel, Krypto-Anlagen und vergleichbare Finanzprodukte mit hohem Verlustrisiko, Erotik, gesundheitsbezogene Wirkversprechen, politische Werbung. Bei einer Ablehnung vor Beginn der Laufzeit werden bereits gezahlte Beträge erstattet. Entfernt der Betreiber eine Anzeige wegen eines vom Auftraggeber zu vertretenden Verstoßes, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen.

§ 6 Preise und Zahlung

Es gelten die bei Vertragsschluss genannten Preise. Angaben zur Umsatzsteuer enthält die Auftragsbestätigung bzw. Rechnung. Die Vergütung ist vor Beginn der Laufzeit fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Auftraggeber erhält eine Rechnung in Textform.

§ 7 Stornierung und Verschiebung

Der Auftraggeber kann eine Buchung bis sieben Tage vor Beginn der Laufzeit kostenfrei stornieren oder einmalig verschieben. Bei späterer Stornierung werden 50 % der Vergütung fällig; dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

§ 8 Ausfälle

Ist eine Anzeige aus vom Betreiber zu vertretenden Gründen insgesamt länger als 24 Stunden nicht sichtbar oder erscheint eine gebuchte Newsletter-Ausgabe nicht, verlängert der Betreiber die Laufzeit entsprechend oder holt die Ausgabe nach. Ist dies nicht möglich, wird die Vergütung anteilig erstattet.

§ 9 Haftung

Der Betreiber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens in Höhe der Vergütung des betroffenen Auftrags. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Betreibers. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.